Gemeinschaftspraxis für Sprachtherapie

Sabine Bögershausen & Kathrin Kühne

Gemeinschaftspraxis für Sprachtherapie

Sabine Bögershausen & Kathrin Kühne

nur telefonische Terminvereinbarungen möglich

Förderung bei Legasthenie/Lese-Rechtschreibstörung

Nach fachärztlicher Diagnose einer Legasthenie und einem Gutachten nach § 35 a SGB VIII kann die Finanzierung der Förderung vom Jugendamt übernommen werden.



Natürlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, diese Förderung privat zu bezahlen. Die Kosten hierfür können von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Unsere Therapeutin Kathrin Kühne verfügt über eine Ausbildung zur Akademischen Lese-Rechtschreibtherapeutin mit Zertifizierung durch den dbs e.V. sowie über eine Lern-Coaching-Ausbildung, die durch nlpaed (Verband für neurolinguistische Verfahren in Bildung und Erziehung) zertifiziert ist. Gerne beraten wir Sie zu unseren Therapiemöglichkeiten und freuen uns auf Ihren Anruf.

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